Betriebsrat
0201-434 2208
Alfried Krupp Krankenhaus, Essen

Alfried Krupp Krankenhaus, Essen
06.05.2014 FlurFunk
Arbeitszeitkonten samt Anlagen
Das „gilt”:
• Für Mitglieder der Gewerkschaften ver.di oder mb gelten die Tarifverträge TVöD-K bzw. TV-Ä und derer Ergänzungen unmittelbar.
• Betriebliche Tarifverträge wie der TVÜ-AKK sind unter www.ikrupp.de dokumentiert.
• Im Arbeitsvertrag wurde ein Bezug auf allgemeinere, „tarifliche” Arbeitsbedingungen vereinbart. Mitglieder von ver.di oder des mb könnnen sich - falls sie sich dann besser stehen - unmittelbar auf ihre Tarifverträge berufen. Unorganisierte vereinbaren stattdessen Bezugnahmen im Arbeitsvertrag.

•
Der Betriebsrat konnte mit der von ihm erstrittenen
Entscheidung des LAG vom 17.03.2009 die Fluchtversuche des Arbeitgebers stoppen. Kollektivrechtlich gilt seither wieder Normalität.
Das waren Rechtsgrundlagen, - und gilt bei einigen noch:
Rechte und Ansprüche haben oft wenig mit unserem betrieblichen Alltag zu tun. Das Chaos der vergangenen Jahre ist im Krupp-Krankenhaus noch lange nicht aufgeräumt.
• BAT galt im öffentlichen Dienst bis September 2005. Im AKK wurde der BAT bei einigen „Altbeschäftigten” manchmal in der letzten aktuellen Fassung umgesetzt, manchmal nur in „ausgewählten” Teilen und in zum Teil alten Fassungen. Sie interessiert
• z.B. die ehemaligen Stundenvergütung (Anlage 4) oder
• der Ortszuschlag und die Allgemeine Zulage (Anlage 3)
• Grundvergütung der Angestellten (Anlage 1)
• Grundvergütungssätze für Pflegepersonal (Anlage 2)
All das hat keine Berechtigung: Wer sich über den Arbeitsvertrag an den BAT oder BMT-G angelehnt hat, war seit 01.10.2005 im TVöD-K oder im TV-Ä (LAG Düsseldorf, 19.05.2011 - AZ 5 SA 20/11). Doch damit gelten die Eingruppierungsordnungen aus BAT und BMT-G nun im TVöD tatsächlich noch fort.
• BAT-KF;
„KF” meint: kirchliche Fassung. Seine Geltung haben einige in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart.
• AVR DW EKD, die sogenannten Arbeitsvertragsrichtlinien haben einige in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart.
Gegen Überlastung helfen nur Neueinstellungen oder „Bettenschließungen”
• Hier die bei der Arbeitsagentur ausgeschriebenen Stellen. Es sind offensichtlich zu wenig!
Betriebliche Regelungen - Betriebsvereinbarungen
Allgemein
• Arbeitszeitkonten im Pflege- und Funktionsdienst; samt Anlagen
• Arbeitszeitkonten Erweiterung um nichtärztliche Mitarbeiter in der Strahlenklinik, in der Röntgenabteilung und in der HNO-Ambulanz
• Urlaub beantragen samt Anlage
• Betriebliches Vorschlagswesen
• Personalauswahlrichtlinie Ausschreibung, Auswahl, Leiharbeit, Abmahnung, Kündigen (gekündigt, wirkt nach)
• Die Betriebsvereinbarung Zahlungen bei Übergang in den TVöD wurde
ergänzt.
• Notdienstvereinbarung 2014 enthält Mindestbesetzungen für viele Arbeitsbereiche.
EDV und Datenschutz
• MKIS (ab 28.06.2011 ) und Anlage 2, Anlage 4
• EDV - Schutz der Menschen und Daten
• Dienstplanung - mit TimeOffice (gekündigt, wirkt nach)
Erweiterte Anlage 7
Arbeitszeiten
• Ausgleichszeiträume regelmäßige Arbeitszeit (ab dem 18.06.2012)
• Einspringen im Frei (gekündigt, wirkt nach)
Pflege
• Kompetenz- und Organisationsgrundsätze für Stations- und Abteilungsleitungen der Funktionsbereiche
• Kleidung in der Pflege
• Schichten und Schichtfolgen auf den Stationen (gekündigt, wirkt nach)
• Schichten und Schichtfolgen in den Funktionsabteilungen
Anlage Funktionspflege
• Planung und Anordnung von Arbeitszeit
• FOS-Praktikanten und Abrede über freies Essen
• Schichten, Pausen, Schichtfolgen in der Endoskopie
ZOP
Ärzte/innen
• Planen und Erfassen (Stempeln) in
TimeOffice (ab dem 01.12.2013)
• Ausgleichszeiträume Ärzte/innen regelmäßige Arbeitszeit (ab dem 01.10.2012)
• Innere 1 und 2 und Kombischichten
• Anästhesie und Kombischichten
Die folgenden Vereinbarungen wirken derzeit noch nach:
• Chirurgie und Kombischichten
• Bereitschaftsdienst Orthopädie
• Bereitschaftsdienst HNO
• Bereitschaftsdienst Gynäkologie
• Bereitschaftsdienst Neurologie
• Bereitschaftsdienst Neurochirurgie
Weitere Arbeitszeiten
• AZ Röntgen (MTRA) (ab 01.09.2011)
• Arbeitszeit Küche und Cafeteria (gekündigt, wirkt nach)
• Arbeitszeit Strahlenklinik (gekündigt, wirkt nach)
• Arbeitszeit Verwaltung (gekündigt, wirkt nach)
Protokollnotiz
Schreibkräfte Innere I und II
• Einkauf
• Internistische Funktionsdiagnostik und
Rufbereitschaft
• Winterdienst Rufbereitschaft
• Schichtarbeit im Hol- und Bringedienst
Vereinbarungen für Kolleginnen und Kollegen ohne Tarifbindung
• Überstunden in Technik, Verwaltung, Wirtschafts- und Versorgungsdienst, Medizinisch-technischer Dienst, Sonderdienste, Kindertagesstätte
• Kündigungsschutz aufgrund Betriebszugehörigkeit
Küche und Cafeteria
Poth, Brigitte
Möller, Reiner
Koelbl, Nicole
Nuhnen, Olaf
Sindern, Irene
Müntefer, Martina
Impressum:
Inhaltlich verantwortlich gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Tobias Michel.
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